Erfahrungsgemäß sind die finanzielle Ressourcen von KMU‘s knapp bemessen. Aus diesem Grund werden regelmäßig benötigte Investitionen in Digitalisierungsmaßnahmen zurückgehalten und das obwohl sich diese Investitionen häufig kurz bis mittelfristig sehr positiv auf die Unternehmensentwicklung auswirken.
Die Vereinfachung von Prozessen und die Verbesserung der IT Sicherheit durch die Digitalisierung sind nur zwei direkt wahrnehmbare Aspekte, welche die Entwicklung von Unternehmen begünstigen.
Ein häufig zusätzlich eintretender positiver Effekt ist der Einfluss auf die Mitarbeiterzufriedenheit.
So kann die Digitalisierung von Anwendungen und Prozessen einen erheblichen Beitrag dazu leisten das Mitarbeiter leichter aus dem Home Office arbeiten können, die Arbeitszeiten flexibler gestaltbar sind oder durch automatisierte Abläufe die Arbeitszeit effektiver genutzt wird. Die Gründe in die Digitalisierung zu investieren sollten somit jeden Unternehmer überzeugen.
Effektivere Prozesse, motivierte Mitarbeiter und staatliche Unterstützung zur Budget Entlastung.
Seit längeren haben einige Bundesländer Programme zur Förderung der Digitalisierung für kleine und mittlere Unternehmen.
Seit dem 15.03.2021 können auch KMU‘s aus Hamburg von einem Förderprogramm profitieren und sich besser für die Zukunft aufstellen.
Nutzen auch sie die Chance und setzen neue Impulse für ihr Unternehmen und profitieren von der Förderung.
Förderfähig sind alle Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und alle selbständigen, z.B. Ärzte und Steuerberater, mit Sitz in Hamburg.
Förderfähig sind alle Prozesse die digitalisiert werden können.
Wie z.B. die Arbeitszeiterfassung, die Umsetzung eines Webshops oder die Anbindung ihres Webshops an eine Warenwirtschaft. Ebenso das Verknüpfen von unterschiedlichen Marktplätzen, z.B. Ebay oder Amazon, an den Webshop und die Warenwirtschaft .
Genauso die Terminplanung mit ihren Kunden, welche über ihre Webseite abgebildet werden. Die Umsetzung von digitalen Lösungen wie „click & collect” oder „click & meet“ können mit der Förderung bezuschusst werden. So können sie in der aktuellen Situation ihre Waren weiter verkaufen und ihre Kundenbindung ausbauen, ohne das ein Webshop benötigt wird.
Der Digitalbonus bietet noch viele weitere Möglichkeiten, um Digitalisierungsprojekte in ihrem Unternehmen umzusetzen. So kann auch die Digitalisierung von Checklisten unter Verwendung von mobilen Endgeräten damit abgedeckt werden. Ebenso die Erhöhung der Sicherheit zum Schutz vor Cyber Kriminalität oder die Einführung von Cloud basierten Anwendungen, um hier ein paar Beispiele aufzuführen.
Nach einer ausführlichen und zielgerichteten Analyse und Beratung erarbeiten wir einen Umsetzungsplan, welcher durch sie eingereicht wird. Mit diesem Plan steht einer Förderung nichts mehr im Weg.
Zudem hat die Stadt Hamburg von den vielen Programmen der anderen Bundesländer gelernt und schüttet die Förderung in Tranchen aus, welche voraussichtlich alle 3-4 Monate erfolgt. Mit diesem Prozess soll verhindert werden das den Genehmigungen lange Wartezeiten voraus gehen oder der Fördertopf schon am Anfang des Förderzeitraumes aufgebraucht ist.
Der Zuschuss glieder sich in 2 Module
Das Programm läuft bis zum 31.12.2021
Grundsätzlich bieten fast alle Bundesländer verschiedene Förderprogramme, um Unternehmen aus dem jeweiligen Bundesland bei ihrer Digitalisierung zu fördern.
Zudem gibt es über die EU und über den Bund die Möglichkeit auf weitere Fördermittel zuzugreifen.
Wir haben für sie eine Linksammlung zusammen getragen damit sie sich auch einen Überblick über die anderen Programme machen können.
Baden-Württemberg: “Digitalisierungsprämie”
Bayern: “Digitalbonus”
Berlin: “Berlin Mittelstand 4.0”
Brandenburg: “Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)-Digital”
Bremen: “Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0”
Hamburg: “Hamburg-Kredit Innovation”
Hessen: “Digi-Zuschuss”
Mecklenburg-Vorpommern: “DigiTrans”
Niedersachen: “Digitalbonus.Niedersachsen”
Nordrhein-Westfalen: Digitalisierungskredit”
Saarland: “DigitalStarter”
Sachsen: “E-Business|Informationsschutz”
Thüringen: “Digitalbonus”
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